Neue Marxbrüder zu Frankfurt e.V.
Historisches Fechten in Frankfurt am Main

HYGIENEKONZEPT SARS-COV-2
(Stand: 13. Juni 2022)

SARS–CoV–2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2) ist ein seit 2019 weltweit aktives Coronavirus, vor dem wir unsere Mitmenschen schützen müssen. Aus dieser Verantwortung heraus findet das Fechten im regulären Sport und auf Veranstaltungen unter Beachtung des folgenden Hygienekonzeptes statt. Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den offiziellen Warnstufen zu der Pandemie sowie an den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Landessportbund Hessen.


Präambel

Gemäß unserer Satzung ist die Hauptaufgabe der Marxbrüder e.V. Frankfurt, die Historischen Kampfkünste, als gemeinnütziger Verein, zu fördern. Dieses umfasst neben dem Partner- auch das Gruppentraining, für den Hobbysport. Gemäß Auslegung des DOSB fällt das Fechten unter die Definition „Kontaktsportarten“. Die Aufnahme des Sportbetriebs stellt besondere Anforderungen an die Organisation und Einhaltung der Hygienevorschriften. Leider wird es nur schrittweise und mit vielen Einschränkungen möglich sein, den Sport- und Fitnessbetrieb in dem gewohnten Umfang anzubieten. Der Vorstand ist bemüht, im Rahmen der jeweils gültigen Regeln des Landes Hessen, möglichst ein maximales Trainingsangebot für die Mitglieder bereitzustellen. Im Folgenden sind zunächst die geltenden Grundsätze für den Trainingsbetrieb aufgeführt.


Grundsätze

Grundsätzlich sind die Vorschriften der hessischen

  • Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 und
  • Präventions- und Eskalationskonzept zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen

in der jeweils aktuell gültigen Fassung einzuhalten. Die folgenden Grundsätze beachten neben den rechtlichen Vorgaben auch die Grundsätze des DOSB sowie die Vorgaben des LSB Hessen.


Einhaltung der Distanzregeln

Grundsätzlich ist der Sport- und Fitness-Betrieb in gedeckten Räumen möglich. Eine Einschränkung (3G, 2G, 2g+)  oder eine Kontaktdatenerfassung ist aktuell nicht notwendig. Bei entsprechenden Indikationen können diese Einschränkungen von den Behörden wieder aufgelegt werden, dann gilt:


  • Zugang zu den Sportstätten unter Beachtung der 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet)
  • Kontaktdatenerfassung
  • Auf den Trainingsbetrieb abgestimmtes Hygienekonzept

Eine Abstufung der Regelung gemäß dem Eskalationskonzept unter Einhaltung der vorgenannten Bedingungen ist nicht notwendig.


Als Nachweis für die 3G-Regel gelten:

  • Vorlage des Impfzertifikats (14 Tage nach der letzten Impfung, einmaliger Nachweis beim Gruppenleiter / Trainier ist ausreichend)
  • Genesene, von einer maximal 3 Monate alten Corona Virus SAS COV-2 Infektion (ein geeigneter Nachweis ist vorzulegen)
  • Vorlage des tagesaktuellen Testergebnisses


Nachweise für die 2G+-Regel gelten:

Eine Übersicht findet sich auf der Webpräsenz des Landes Hessen.


Der verantwortliche Trainer / Gruppenleiter dokumentiert die Einhaltung der Hygieneverordnung durch Erfassung der folgenden Daten je Teilnehmer (Name, Telefonnummer) in der Anwesenheitsliste (Kontaktnachverfolgung). Für Mitglieder können die Angaben zur Telefonnummer wegfallen.

Zusätzlich wird die Überprüfung des 2G+ Status dokumentiert

Die Anwesenheitsdokumentation erfolgt über die ausliegenden Listen. Die Daten werden 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet. Gemäß vorgenannter hessischer Corona-Kontakt- und Betriebsbe- schränkungsverordnung finden die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung hier keine Anwendung.


Körperkontakte müssen minimal gehalten werden

Grundsätzlich sind die Abstandsregeln in den Trainingsräumen einzuhalten und außerhalb der Trainingsfläche ist eine FFP2- bzw. OP-Maske zu tragen. Diese gilt auch für vollständig geimpfte und von einer Infektion genesene Personen.


Umkleiden können unter Beachtung der Hygieneregeln genutzt werden

Umkleiden können unter Beachtung der vorgenannten Abstands- und Hygieneregeln genutzt werden.


Angehörige von Risikogruppen sind besonders zu schützen

Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In den betroffenen Trainingseinheiten wird bei der Organisation des Trainingsbetriebs besonders auf den Schutz dieser Gruppe geachtet.


Krankheitsbedingter Ausschluss vom Trainingsbetrieb

Personen mit Krankheitssymptomen (z.B. Erkältung, Husten, Fieber, etc.) ist das Betreten des Clubheims untersagt. Die Trainer(innen) und Gruppenleiter(innen) sind angewiesen, darauf zu achten, dass diese Regelung strengstens beachtet wird.


Desinfektion / Reinigung

  • Beim Betreten der Trainingsbereiche sind die Hände zu desinfizieren. Jegliche, benutzte Materialien sind im Anschluss der Trainingseinheit zu desinfizieren (hierzu ist ausreichend Zeit am Ende einzuplanen). Desinfektionsmittel stehen im Zeilweg zur Verfügung. In der Astrid Lindgren Schule ist dafür jeder Teilnehmer am Training selbst verantwortlich.
  • Räume, Türgriffe und Toiletten werden durch den Betreiber der Räumlichkeiten regelmäßig gereinigt bzw. desinfiziert.
  • Räume sind regelmäßig und auch während des Trainings geeignet zu lüften. Hierzu stehen Türen (Notausgänge) und Fenster zur Verfügung.


Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschrift

Jede(r) Trainer(in) / Gruppenleiter(in) bzw. die Personen, die eine Einheit reservieren, bestätigt/bestätigen vorher schriftlich, sich an die hier vorgegebenen Regelungen zu halten und auch im Namen des Vorstands für die Einhaltung dieser Regelungen zu sorgen. Zuwiderhandlungen sind dem Vorstand unverzüglich namentlich anzuzeigen und führen für die Person zum Betretungsverbot des Clubheims.


Grundlagen der Trainingsorganisation / Raumbelegung


Die Trainingsorganisation vor Ort ist ausschließlich über die Trainer geregelt. Sollte es zu einer ges. Beschränkung kommen, so wird hier die Belegung über Doodle organisiert. Nur
für eingetragenen Personen ist dann der Zugang zu den Trainingsräumen in den angegebenen Zeit zugelassen. Zuwiderhandlungen führen zum Betretungsverbot. Besteht eine vor- oder Nachbelegung der Hallen, so ist zwischen den verschiedenen Trainingseinheiten ausreichend Zeit einzuplanen. Ebenso ist sicher zu stellen, dass erst alle Personen der vorherigen Nutzung die Hallen verlassen haben bevor die Marxbrüder die Halle in Benutzung nehmen. Ebenso ist dafür Sorge zu tragen, dass die Halle von folgegruppen erst betreten wird, wenn die Marxbrüder die entsprechende Halle verlassen haben. Die Abstandsregeln sind hier strikt zu beachten. Trainingszeiten sind absolut verbindlich einzuhalten. Die Räumlichkeiten sind während des Trainingsbetriebs bestmöglich zu lüften.

Trainingseinheit einer Trainingsgruppe: Der Trainier der Gruppe stellt die Einhaltung der Hygienevorschriften sicher und erfasst pro Trainingseinheiten die Teilnehmer und dokumentiert die bei Bedarf durchgeführte Gesundheitsprüfung. Der Trainingsbetrieb ist im Sinne dieser Hygienevorschriften zu organisieren und die Lüftung der Räume ist auch während der Trainingseinheit bestmöglich sicherzustellen. Die Nachweise sind vom Trainer zu verwalten und auf Anfrage dem Vorstand (Schriftführer) zu übergeben.



 
 
 
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